Rückruf: Achtung! Lidl warnt vor giftigen Nudeln

Rückruf: Achtung! Lidl warnt vor giftigen Nudeln

Beim Einkauf bei Lidl durften auch ein paar Asianudeln in den Einkaufskorb wandern? Dann schaut lieber nach, ob nicht auch diese beiden Produkte dabei waren, die sich aktuell im Rückruf befinden...

Natürlich kochen wir am liebsten gesund und frisch. Doch auch wenn wir dafür regelmäßig auf den Markt gehen und uns extra Zeit am Abend nehmen, alles zuzubereiten – manchmal muss es einfach schnell gehen. Da kommen uns Gerichte, die flott zubereitet sind und uns noch dazu kulinarisch einmal um die halbe Welt reisen und einen harten Arbeitstag vergessen lassen gerade recht! Bei Rewe oder Lidl beispielsweise werden wir eigentlich immer fündig und schlecht sind diese Produkte ja auch nicht – zumindest meistens! Denn trotz sorgfältiger Kontrolle der Güter gibt es doch regelmäßig Rückrufe. Der Grund: Die Lebensmittel enthalten Fremdkörper oder andere schädliche Stoffe. Wer beim Discounter Lidl also kürzlich eine leckere Nudelpfanne aus der Tiefkühltruhe in den Einkaufskorb wandern ließ, sollte jetzt genau weiterlesen und einen Blick auf die Rückseite der Nudelpackung werfen.

Weitere Rückrufe, die ihr beachten solltet:

Rückruf: Achtung! Diese Nudeln von Lidl sollten nicht gegessen werden 

Lidl ruft zwei Nudelprodukte des Herstellers "Vitasia" zurück. Bei ihnen besteht der Verdacht, dass sie den krebserregenden Inhaltsstoff Ethylenoxid enthalten könnten. In 15 deutschen Bundesländern waren diese Produkte bis kürzlich in der Tiefkühlabteilung zu finden, denn außer im Saarland werden "Vitasia Wok Noodles Curry" und "Vitasia Instant Nudeln Garnele" in allen Lidl-Filialen verkauft. Das problematische Ethylenoxid ist ein Pflanzenschutzmittel, das in Deutschland und der EU verboten ist und daher unter keinen Umständen verzehrt werden sollte. Warum das Pflanzengift überhaupt seinen Weg in die Nudelpackungen gefunden hat, kann der Hersteller nicht beantworten, fest steht jedoch: Rückstände dieses Mittels können definitiv nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund gilt höchste Vorsicht bei den Produkten, die bis zum April 2022 beziehungsweise Juli 2022 haltbar sind und aus den Chargen "L161ULB3A" und "L141UQA1A" kommen. Selbstverständlich können die beiden Gerichte in allen Lidl-Filialen in Deutschland zurückgegeben werden und der Kaufpreis wird euch auch ohne die Vorlage des Kassenbons erstattet. 

©Polina Tekelnivich/Pexels

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