Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Machen Friseure wieder dicht?

Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Machen Friseure wieder dicht?

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes und die damit einhergehenden bundeseinheitlich verschärften Lockdown-Maßnahmen werden immer wahrscheinlicher. Ob die neuen Regelungen auch die Schließung der Friseure impliziert, haben wir unter die Lupe genommen.

Nachdem in der vergangenen Woche die vermeldeten Neuinfektionen sowie die 7-Tage-Inzidenz noch Hoffnung gaben, dass eine Besserung der Situation in Sicht sei, steigt der Wert erneut stark an. Das Robert-Koch-Institut vermeldete am heutigen Montag eine Inzidenz von 136,1 und registrierte zudem 13.245 neue Infizierte – 4.748 Fälle mehr als noch vor rund einer Woche. Damit droht nicht nur eine Verlängerung des Lockdowns, welcher ursprünglich bis zum 18. April geplant war, sondern eine Verschärfung der Maßnahmen, für die sich nicht nur Armin Laschet mit einem Brücken-Lockdownaussprach, sondern die auch Angela Merkel für notwendig hält. Um bundesweit einheitliche Maßnahmen umzusetzen, ist deshalb eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Planung, welche laut der Bild-Zeitung bereits bis Freitag von Bundesrat und Bundestag abgesegnet werden könnte. Aber was genau bedeutet die Gesetzesänderung für die Friseure? Müssen die Haarprofis ihre Salons erneut schließen? Wir haben nachgeforscht.

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Machen Friseure wegen des Infektionsschutzgesetzes wieder dicht?

Schon in den kommenden Tagen könnten Änderungen am Infektionsschutzgesetz vorgenommen werden. Dann wäre die Bundesregierung befähigt "zur einheitlichen Festsetzung von Corona-Maßnahmen Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen" und bekäme bei einer Inzidenz über 100 "dieselben Handlungsmöglichkeiten wie die Länder". Außerdem geht aus dem Entwurf hervor, welcher dem mdr vorliegt, dass "Märkte mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksangebote"nicht mehr öffnen dürften. Was dann genau in Bezug auf die Friseure passiert, ist bislang jedoch nicht eindeutig definiert. Schon zuvor wurden aber Friseursalons bei einer Schließung ausgenommen, wenn die Inzidenz über 100 stieg. Seit dem 1. März und nach rund 11 Wochen geschlossener Salons öffneten sie hingegen wieder ihre Türen, was unter anderem Bayerns Ministerpräsident Söder mit "der Würde des Menschen" begründete. Auch bei der verbindlich bundeseinheitlichen Notbremse, die mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes gelten würde, könnten sie deshalb weiter geöffnet bleiben. Wir halten euch weiter auf dem Laufenden!

© Getty Images

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