Mit einem Blick auf die neuen Corona-Fallzahlen, die das Robert Koch-Institut heute mit 25.464 Neuinfektionen und weiteren 296 Todesfällen verzeichnet, wird deutlich, dass sich das Infektionsgeschehen in Deutschland wieder beschleunigt. In seinem aktuellen Lagebericht schreibt das RKI deshalb: "Nach einem vorübergehenden Rückgang der Fallzahlen über die Osterfeiertage setzt sich der starke Anstieg der Fallzahlen fort." Die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes, mit dem der Bund härtere Corona-Maßnahmen in den Ländern durchsetzen will, lassen derweil auf sich warten. Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zieht deshalb – angesichts einer 7-Tage-Inzidenz von 149 – selbst seine Konsequenzen. So verkündete die Ministerpräsidenten des Landes, Schwesig, am vergangenen Donnerstag, sie werde "nicht auf das Bundesgesetz warten können". Ab Montag soll nun der harte Lockdown gelten.
Hier findet ihr weitere News:
- Angela Merkel: Ihr schlimmster Albtraum wird wahr
- Experte warnt: Dauer-Lockdown bis Jahresende
- Armin Laschet: Krasse Demütigung
Mecklenburg-Vorpommern geht in den Lockdown
Dass die Entscheidung des Bundes und die Verhandlungen über das Infektionsschutzgesetz zu langsam seien, kritisierte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig am vergangenen Donnerstag im Gespräch beim TV-Sender WELT stark. Eine Verhandlung von nun 14 Tagen sei ihrer Ansicht nach "unzumutbar". Die SPD-Politikerin will deshalb selbst einen entsprechenden Vorschlag am heutigen Freitag dem Landtag vorlegen und die verschärften Maßnahmen bereits ab Montag geltend machen. Die diskutierte nächtliche Ausgangssperre soll dabei nicht landesweit umgesetzt werden. Allerdings müssen Kitas und Schulen schließen. Eine Notbetreuung für Kinder bis Klasse sechs soll eingerichtet und für Abschlussklassen der Präsenzunterricht ermöglicht werden. Neben den Bildungsstätten müssen auch Geschäfte, Museen sowie Freizeiteinrichtungen dichtmachen. Geöffnet bleiben Lebensmittelläden, Apotheken, Drogerien, Baumärkte, Blumen- und Buchhändler sowie Friseure. Des Weiteren wird ein Verbot ausgesprochen, seinen Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern zu besuchen. Davon seien laut Schwesig auch Camping-Urlauber und Tagestouristen von außerhalb betroffen. Über weitere Entwicklungen halten wir euch auf dem Laufenden!

© Getty Images
Diese Artikel dürft ihr nicht verpassen: