Corona: Lockerungen für Geimpfte treten in Kraft

Corona: Lockerungen für Geimpfte treten in Kraft

Am Montagmorgen ist in Baden-Württemberg eine neue Verordnung in Kraft getreten, welche weitreichende Lockerungen für Geimpfte und vom Virus Genesene mit sich bringt.

Noch immer und damit seit knapp eineinhalb Jahren schränkt uns die Corona-Pandemie in unserem Alltag ein. Dabei sind es seit Anfang Juli erneut steigende Fallzahlen, die in Deutschland aufgrund der Delta-Variante vom Robert Koch-Institut täglich vermeldet werden. Am heutigen Montagmorgen gibt das RKI die 7-Tage-Inzidenz mit einem zunehmenden Wert von 36,2 aus. Vor einer Woche betrug dieser noch 23,1 Fälle pro 100.000 Einwohner. Nichtsdestotrotz wird schon längst und angesichts einer Impfquote von aktuell 57 Prozent über Lockerungen der Corona-Maßnahmen beraten, welche vor allem geimpften und genesenen Personen zugutekommen sollen. Mit einer neuen Corona-Verordnung treten solche am heutigen Montag in Baden-Württemberg in Kraft. Demnach erhalten vollständig geimpfte oder genesene Menschen zum Wochenstart unabhängig von der Inzidenz größere Freiheiten.

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Lockerungen für Geimpfte in Baden-Württemberg

Am heutigen Montag ist es soweit: In Baden-Württemberg sind viele Bereiche des öffentlichen Lebens nur noch für geimpfte und genesene Menschen geöffnet sowie Personen, die einen aktuellen negativen Test nachweisen, wie der SPIEGEL berichtet. Unabhängig von der lokalen und regionalen Inzidenz werden damit im Zuge der Verordnung vielerorts Corona-Beschränkungen aufgehoben – allerdings nicht für Ungeimpfte. Diese Gruppe muss vielmehr in zahlreichen Bereichen einen negativen Antigen-Schnelltest erbringen, welcher nicht älter als 24 Stunden sein darf, um Zutritt zu erhalten. Zu solchen Orten zählen unter anderem Hotels, Fitnessstudios, Friseure oder die Innengastronomie. Ausnahmen gelten lediglich für noch nicht eingeschulte Kinder oder solche, die sich in den Schulen ohnehin regelmäßig auf das Virus testen lassen müssen.

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