Eine Entspannung der Corona-Pandemie ist weiterhin nicht in Sicht. Das Robert Koch-Institut registrierte am heutigen Tag 22.231 Neuinfektionen und eine 7-Tage-Inzidenz von 160,6. Über die Bundes-Notbremse, welche die Bundesregierung angesichts des hohen Infektionsgeschehens in Deutschland beschloss, erhielt deshalb in der vergangenen Woche im Bundestag die Zustimmung und passierte anschließend den Bundesrat. Hierfür wurde der Entwurf deutlich abgemildert, wie tagesschau.de berichtete. Welche Regeln die Bundes-Notbremse nun unter anderem für Schulen und Geschäfte beinhaltet und bis wann sie gelten wird, erfahrt ihr jetzt.
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Bundes-Notbremse: Bis zu diesem Datum soll sie gelten
Vor rund zwei Wochen beschloss das Bundeskabinett die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die den Bund zu bundeseinheitlichen Corona-Beschränkungen in Landkreisen ermächtigen sollte, welche eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschreiten. Damit auch der Bundestag diesem zustimmte, wurde der Änderungsentwurf für das Infektionsschutzgesetz überarbeitet. Dennoch gilt seither die umstrittene nächtliche Ausgangssperre ab 22 Uhr und bis 5 Uhr morgens. Auch im Hinblick auf den Einzelhandel wurde der Entwurf nochmals gelockert, sodass bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 weiterhin Terminbesuche in Geschäften möglich sind und darüber hinaus den Kunden "Click & Collect" – also das Abholen von gekauften Waren – ermöglicht wird. Schulschließungen sieht das Gesetz hingegen ab dem Wert von 165 vor, sodass für Schüler dann der Präsenzunterricht entfällt, gehören sie nicht einer Abschlussklasse an.Die Homeofficepflicht für Unternehmen wurde zusätzlich im Infektionsschutzgesetz aufgenommen. Wie lange genau diese Reglungen in betroffenen Landkreisen, Städten und Co. gelten werden? Bis eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vom Bundestag festgestellt wird, heißt es. "Längstens jedoch bis zum Ablauf des 30. Juni 2021", zitiert zdf.de. Wir halten euch weiter auf dem Laufenden!

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