Corona-Schnelltests: Das könnten sie für Ungeimpfte kosten

Corona-Schnelltests: Das könnten sie für Ungeimpfte kosten

Nach der Ministerpräsidentenkonferenz am vergangenen Dienstag ist es beschlossene Sache: Corona-Schnelltests werden ab dem 11. Oktober kostenpflichtig. Was das für Ungeimpfte bedeutet, klären wir auf.

Seit eineinhalb Jahren schränkt uns die Corona-Pandemienun ein, bringt eine Maskenpflicht mit sich und führte dazu, dass bestimmte Dinge wie der Friseurbesuch oder der Aufenthalt in der Innengastronomie nur noch in Zusammenhang mit einem negativen Schnelltest möglich sind. Auch in naher Zukunft wird sich dieser Zustand aufgrund des hochansteckenden Delta-Virus' und weiter ansteigender Fallzahlen vorerst trotz der Impfkampagne nicht ändern. Zwar stellt das Impfen eine nachhaltige Beendigung der Pandemie dar und bringt lang ersehnte Freiheiten zurück, jedoch ist die Quote mit 55,1 Prozent vollständig Geimpften aktuell noch zu niedrig und zu viele Personen in der Bevölkerung sind ungeimpft. Um bei diesen Bürgern, die allesamt ein kostenfreies Impfangebot erhielten, weiter Überzeugungsarbeit zu leisten und gleichzeitig nicht weiter die Allgemeinheit für Tests bezahlen zu lassen, werden Schnelltests nun ab dem 11. Oktober für alle Personen – außer solche, die nicht geimpft werden können oder für die es keine Impfempfehlung gibt – kostenpflichtig. Was genau das für den Einzelnen bedeutet, haben wir herausgefunden.

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Diese Kosten könnten bei Corona-Schnelltests entstehen

Zwar verkündete die Bundesregierung nach der Bund-Länder-Schalte am vergangenen Dienstag, dass Schnelltests schon bald kostenpflichtig werden, welche genaue Summe dann aber gezahlt werden muss, steht noch nicht fest. Es werde aber ein "angemessener Preis" sein, hieß es seitens der Regierung. Wie der Spiegel berichtete, liegt die Höhe der Preise allerdings bei den Anbietenden privater Testzentren. Zuletzt beliefen sich deren Preise auf 20 und 30 Euro das Stück. Orientiert werden kann sich außerdem an der Vergütung für Sachkosten und das Abnehmen von Tests für Anbieter, welche zum 1. Juli auf 11,50 Euro gesenkt wurden. Die Preise könnten sich nun aber bis zum Herbst noch einmal ändern, da es keine kostenlosen Bürgertests mehr gibt und die Gruppe, der das Testangebot dann gilt, kleiner wird. Gebraucht werden negative Schnelltests dann aber in jedem Fall in Innenräumen von Pflegeheimen, Gastronomie, Fitnessstudios oder Schwimmbädern und noch weiteren öffentlichen Einrichtungen ab einer Inzidenz von 35. 

© Photo by Mat Napo on Unsplash

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