Härtere Regeln durch neues Gesetz: Darauf müssen wir uns nun einstellen

Härtere Regeln durch neues Gesetz: Darauf müssen wir uns nun einstellen

Eine einheitliche Regelung der Corona-Maßnahmen nimmt immer genauere Formen an. Der erste Entwurf eines neuen Infektionsschutzgesetzes wurde nun öffentlich und wir wissen, auf welche Regeln ihr euch gefasst machen müsst.

Dass sich im Vorgehen von Bund und Ländern zur Eindämmung des Coronavirus etwas ändern muss, steht schon seit Wochen fest. Merkel hatte dafür schon seit Längerem das Eingreifen durch ein bundeseinheitliches Gesetz in den Raum gestellt. Dieses wird nun kommen und wartet mit jeder Menge neuen Regeln auf, an die sich alle Länder in gleichem Maße halten müssen. Der erste Entwurf des Gesetzes liegt nun vor und sieht bundeslandübergreifende Notbremsen-Regelungen in sogenannten Hotspots vor. Diese greifen, wenn in einem Gebiet bzw. Landkreis die magische Grenze von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Sinken die Zahlen wieder unter diesen Wert, können die Regeln der Notbremse wieder aufgehoben werden. Merkel begründet die Entscheidung für eine Gesetzesänderung damit, dass die Dynamik der Pandemie vorangeschritten ist und darauf mit einheitlichen Maßnahmen reagiert werden müsse. Neben dem neuen Gesetzesentwurf fordert die Kanzlerin zudem einen kurzen Lockdown, um das Infektionsgeschehen weiter einzudämmen. ☝🏼

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Auf diese Regeln müssen wir uns laut Infektionsschutzgesetz gefasst machen

Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass beim Überschreiten des Inzidenzwertes von 100 die Kontakte weiter beschränkt werden. Erlaubt sind nur noch Treffen mit Angehörigen des eigenen Haushaltes und maximal einer weiteren Person am Tag. Die Bundesregierung geht hier noch einen Schritt weiter, denn die Beschränkung, lediglich eine nicht dem eigenen Hauhalt zugehörige Person treffen zu dürfen, war so bisher nicht vorgesehen. Zusammenkünfte bleiben weiterhin auf maximal fünf Personen beschränkt. Außerdem sieht das neue Gesetz eine Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr vor. Ausnahmen bilden medizinische Notfälle, berufliche Belange oder der Ausgang zur Tierversorgung. Präsenzveranstaltungen an Schulen, Hochschulen und Universitäten sind zudem nur durchführbar, wenn alle Teilnehmenden einen negativen Corona-Test vorlegen können, der nicht weniger als 36 Stunden zurückliegt. Zudem müssen bis auf Lebensmittelläden, Drogerien, Apotheken, Reformhäuser und Tankstellen alle Händler schließen. Auch Restaurants und Kantinen bleiben bei einer Inzidenz über 100 weiter geschlossen. Der Entwurf sieht zudem vor, Arbeitgeber wenn möglich zum Homeoffice-Angebot zu verpflichten. Unklar ist nach der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs jedoch, ob Friseure weiter geöffnet bleiben dürfen oder ihnen erneut Schließungen drohen. 🤭

© Getty Imagess

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