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Kostenloser Schnelltest: Erneut ab diesem Datum
Um die Verbreitung des Coronavirus' in Deutschland einzudämmen, fordert Gesundheitsminister Spahn nun voraussichtlich ab kommender Woche kostenlose Schnelltests, nachdem diese erst vor Kurzem abgeschafft wurden.
Derzeitig verbreitet sich Corona in einem rasanten Tempo – so hat die Sieben-Tage-Inzidenz, welche jeden Morgen vom Robert Koch-Insitut gemeldet wird, nun zum vierten Tag in Folge einen Rekordwert erreicht, was Experten große Sorge bereitet. 50.196 neue Covid-Fälle wurden von den Gesundheitsämtern verzeichnet, wodurch die Inzidenz auf einen Wert von 249,1 steigt. Hinzu kommen 235 neue Todesfälle binnen 24 Stunden. Die Impfquote in Deutschland reicht bei Weitem noch nicht aus, um eine Herdenimmunität und ein Ende der Pandemie zu erreichen. In Hinsicht auf den bevorstehenden Winter wurde demnach bereits deutlich, dass weitere Einschränkungen diskutiert werden. Zudem fordert das Gesundheitsministerium nun – um die Verbreitung des Coronavirus' wieder zu senken – eine Veränderung in Bezug auf die Schnelltests...
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Mindestens ein Corona-Schnelltest pro Woche soll wieder kostenlos werden
Seit dem 11. Oktober müssen Bürger die Kosten für Corona-Schnelltests in der Regel selber zahlen, was sich nun laut einem Entwurf des Gesundheitsministeriums wieder ändern soll. Bereits ab kommender Woche soll voraussichtlich mindestens ein Test pro Woche kostenfrei sein. So soll, wie es aus dem Verordnungsentwurf des geschäftsführenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn deutlich wird, vermieden werden, dass sich Menschen aufgrund finanzieller Mittel nicht testen lassen und damit möglicherweise weitere Personen mit Corona anstecken. Schließlich könnten sich auch Geimpfte mit dem Virus infizieren "und damit eine Gefährdung insbesondere für vulnerable Personengruppen darstellen", hieß es den Angaben zufolge in der neuen Verordnung. Der Bund rechnet dabei für jeweils eine Million Testungen mit bis zu acht Millionen Euro für die Leistungen vor Ort sowie 3,5 Millionen Euro für Sachkosten. Diese Verordnung soll vorerst bis Ende März 2022 gelten.
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