Lockdown-Verschärfung: Bundes-Notbremse beschlossen!

Lockdown-Verschärfung: Bundes-Notbremse beschlossen!

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde vom Bundeskabinett beschlossen, welche eine Bundes-Notbremse zur Folge haben soll.

Die erwartete Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde am Dienstagvormittag vom Bundeskabinett beschlossen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Berlin erfuhr. Weitere Lockdown-Maßnahmen werden damit in weiten Teilen Deutschlands, die einen Inzidenzwert von 100 überschritten haben, umgesetzt. Hierzu zählt nicht nur eine umstrittene nächtliche Ausgangssperre, sondern auch geschlossene Geschäfte, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und verschärfte Kontaktbeschränkungen. Ausgenommen von den Schließungen der Geschäfte sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Dort gelten strenge Hygieneregeln. 

Lockdown-Verschärfungen: Testpflicht für Unternehmen

Neben den weiterführenden Beschränkungen, die greifen, sobald eine Regionen drei Tage lang eine Inzidenz von 100 überschreitet, wurde außerdem eine Testpflicht für Unternehmen verabschiedet, wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland berichtet. An Schulen soll der Präsenzunterricht erst ausgesetzt werden, wenn eine Inzidenz von 200 überschritten wird. Das Gesetz muss nun noch vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Dies soll in einem beschleunigten Verfahren passieren. 

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