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Verschärfung der Coronamaßnahmen: Das gilt jetzt beim Friseur
Am gestrigen Donnerstag beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz neue Regelungen, um dem Coronavirus entgegenzuwirken. Das gilt jetzt beim Friseur...
Die Ausbreitung des Coronavirus beschäftigt uns natürlich schon immer, doch nach der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz scheint eines nun wirklich jedem von uns klar zu sein: Es ist allerhöchste Zeit, die vierte Welle des Virus zu durchbrechen. Um durch den Winter zu kommen, haben die Ministerpräsidenten der Länder deshalb einige Neuerungen im Umgang mit der Pandemie beschlossen, die nun auch wieder unser tägliches Leben – und zwar das von Ungeimpften und Geimpften – stark beeinflusst. Nicht zuletzt bei unserem liebsten Friseur gelten nun andere Regeln als zuvor. Worauf wir uns nun beim Hairdresser unseres Vertrauens einstellen müssen und wann die Gesetzlage sich wieder ändert...
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Diese Regeln gelten ab Montag für den Friseurbesuch
Laut dem aktuellen Beschlusspapier der Ministerpräsidentenkonferenz gestern wird eine flächendeckende 2G-Regelung eingeführt. Von dieser sind ab einer Hospitalisierungsrate von über drei nicht nur Freizeitaktivitäten, die Kulturbranche, der Sport, die Gastronomie und alle sonstigen Veranstaltungen in Innenräumen betroffen, auch körpernahe Dienstleistungen unterliegen ihr. Heißt: Nur wer genesen oder geimpft ist, darf ab kommenden Montag auch dann noch zum Friseur oder zur Kosmetikerin, wenn die Hospitalisierungsrate den Schwellenwert drei überstiegen hat. Sollte sie sogar fünf Tage in Folge über den Wert sechs wandern, sieht die Regierung eine 2G-Plus-Regelung vor. Dann müssen sich Geimpfte und Genesene zusätzlich zu ihrem Status testen lassen, bevor sie den Friseur besuchen. All das sei nötig, "um die Infektionsdynamik zu brechen"und die vierte Welle, sowie weitere in der Zukunft möglichst klein zu halten.

© Unsplash/CDC
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