
Was tun bei Flugverspätung?
Kommt dein Flugzeug mit mindestens drei Stunden Verspätung am Zielflughafen an, hast du ein Recht auf Entschädigung. Grundlage hierfür ist die EU-Fluggastrechte-Verordnung, die jedoch weitere Bedingungen definiert, in welchen Fällen, du eine pauschale Entschädigung fordern kannst.
Die Routen beachten
Grundsätzlich hast du einen Entschädigungsanspruch bei Flugverspätung, wenn dein Flug innerhalb der Europäischen Union durchgeführt wird. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung greift auch bei allen abgehenden Flügen aus der EU und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Fluggesellschaft mit Sitz in der EU handelt.
Anders sieht es aus bei der Einreise in die EU. Fliegst du mit einer Gesellschaft, die ihren Sitz nicht in der EU hat, hast du leider kein Recht auf Entschädigung bei einer Flugverspätung.
Gründe für die Flugverspätung
Ein Recht auf Entschädigung hast du zudem nur dann, wenn die Airline die Flugverspätung selbst zu verantworten hat. Dazu zählen Ursachen wie technische Probleme wegen mangelnder Wartung oder vereiste Tragflächen. Auch bei Personalmangel oder sogenannten „wilden“ Streiks hast du einen Entschädigungsanspruch.
Treten jedoch außergewöhnliche Umstände ein, die zu einer Flugverspätung führen, muss die Airline keine Entschädigung zahlen. Kommst du also wegen eines Sturms oder anderer widriger Wetterverhältnisse, wegen Vogelschlags oder eines angekündigten Streiks zu spät am Zielflughafen an, wird die Fluggesellschaft deine Ansprüche ablehnen.
Als Flugverspätung gilt ferner auch die Situation, wenn du pünktlich gelandet bist, jedoch aus Gründen, die die Airline zu verantworten hat (z.B. Personalmangel), den Flieger nicht verlassen kannst. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn du deswegen deinen Anschlussflug verpasst und dein Ziel mit mehr als 3 Stunden Verspätung erreichst. Beachte hierbei, dass du nur dann eine Entschädigung fordern kannst, wenn du die Flüge zusammen gebucht hast.
Verspäteter Abflug: Geld zurück für Hotel und Verpflegung
Hebt dein Flieger später als geplant ab, hast du gegebenenfalls auch Anspruch auf Service- und Unterstützungsleistungen. So kannst du schon bei 2 Stunden Verspätung beim Abflug eine kostenlose Verpflegung mit Essen und Getränken einfordern.
Für den Fall, dass dein Flugzeug erst am nächsten Tag abheben kann, hast du sogar Anrecht auf ein Hotelzimmer inklusive Transfer. Bietet dir de Airline in dieser Situation nicht von selbst die Verpflegung oder Übernachtung an, hast du das Recht, dich selber zu kümmern. Die entstanden Kosten stellst du anschließend der Airline in Rechnung.
Wichtig: Alle Belege sammeln und aufbewahren!
Ob zusätzliche Kosten für ein Hotel oder der Beleg für die Verspätung: Bewahre zwingend alle Nachweise auf, damit du möglichst unkompliziert dein Geld zurückbekommst.
Zu den wichtigen Unterlagen, die du aufheben musst, gehören zum einen deine Boardingtickets mit der Flugnummer sowie die Kaufbeleg der Flüge. Musstet du Ersatztickets buchen, dann bewahre auch diese sowie deren Kaufbelege und die dazugehörigen Boardingtickets mit Flugnummer auf.
Am besten machst du Fotos mit einer genauen Datums- und Zeitangabe von der Anzeigetafel am Flughafen und lässt dir eine schriftliche Bestätigung seitens der Airline zu den Gründen der Flugverspätung geben.
Für den Fall, dass dir Zusatzkosten wegen der Flugverspätung entstanden sind, musst du außerdem die Belege für Verpflegung, Hotel und Transfer aufbewahren.
Bis zu 600 €: Die Höhe der Entschädigung
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung basiert auf 4 Entschädigungsstufen. Für Strecken innerhalb der EU bis 1.500 km und einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden kannst du 250 € Entschädigung bekommen. 300 € Geld zurück gibt es für Strecken außerhalb der EU und über 3.500 km, sofern eine Flugverspätung zwischen 3 und 4 Stunden vorliegt.
Fliegst du eine Strecke über 1.500 km (innerhalb der EU) oder eine Strecke zwischen 1.500 und 3.500 km (nicht innerhalb der EU) und hast eine Verspätung von mindestens 3 Stunden, hast du ein Anrecht auf 400 € Entschädigung. 600 € Entschädigung gibt es bei einer Strecke über 3.500 km (nicht innerhalb der EU) und einer Flugverspätung von mindestens 4 Stunden.