Seien wir mal ehrlich: Niemand beschäftigt sich gerne mit Steuern und viele von uns schieben die Steuererklärung bis zum Ende auf. Da die Deadline am 30. September aber dieses Jahr auf ein Wochenende fällt, können wir die Erklärung noch bis zum 2. Oktober 2023 einreichen. Die Steuerexperten von Taxfix haben uns fünf praktische Steuertricks für alle verraten, die sich jetzt beeilen müssen. So kannst du noch mehr Geld aus deiner Steuererklärung herausholen!
Im Video: Darauf solltest du bei deiner Steuererklärung achten
5 legale Last-Minute Steuertricks, die sich lohnen
1. Home-Office-Ausgaben von der Steuer absetzen
Wenn du hauptsächlich von Zuhause arbeitest, aber kein separates Arbeitszimmer hast, greift die Home-Office-Pauschale. Für 2022 können 5 Euro pro Tag, aber maximal 600 Euro angerechnet werden. Übrigens: Zusätzlich zu den 600 Euro sind im Home-Office genutzte Gegenstände wie Schreibtisch, Arbeitsstuhl oder eine Tastatur von der Steuer als Arbeitsmittel absetzbar.
2. Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich geltend machen
Gewusst? Spenden an gemeinnützige Vereine und politische Parteien sowie Mitgliedsbeiträge kannst du von der Steuer absetzen. Auch Sachspenden können berücksichtigt werden. Hier muss der genaue Wert ermittelt werden, beispielsweise über Spendenbescheinigungen, die viele Vereine ausstellen. Beträgt der Wert der Spende weniger als 300 Euro, genügt dem Finanzamt ein einfacher Kontoauszug.
3. Dienstleistungen im Haushalt absetzen
Jedes Jahr aufs Neue flattert die ungeliebte Nebenkostenabrechnung ins Haus. Aber ein detaillierter Blick kann sich auszahlen. Kosten von Treppenhausreinigung, Hausmeisterdienstleistungen oder Wartungsarbeiten für Aufzug oder Heizungsanlage kannst du nämlich von der Steuer absetzen. Viele Vermieterinnen und Vermieter stellen extra eine gesonderte Bescheinigung aus, von der der Betrag einfach für die Steuererklärung übernommen werden kann. Leistungen, wie Handwerkerinnen und Handwerker für Reparaturen oder Renovierungen sowie die Arbeitsleistung von Reinigungskräften sind ebenfalls absetzbar.
Auch die Kosten für einen Tiersitter oder eine Tiersitterin werden steuerlich berücksichtigt, wenn die Betreuung in deinem Haushalt erfolgt. Es braucht lediglich eine Rechnung sowie eine Banküberweisung oder einen Nachweis einer Minijob-Anstellung.
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4. Den Staat an den Kosten für das Kind beteiligen
Zahlen Eltern Beiträge für den Kindergarten, den Hort oder auch eine Tagespflege, können Kinderbetreuungskosten in Höhe von bis zu 6.000 Euro pro Kind berücksichtigt werden. Neben den Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zum 14. Geburtstag, können zudem Schulgebühren für allgemeinbildende Schulen von der Steuer abgesetzt werden. Für Alleinerziehende, die mit ihrem Kind zusammenleben, gibt es außerdem den Entlastungsbetrag von 4.008 Euro für das erste Kind und 240 Euro für jedes weitere Kind. Für Kinder ab 18 Jahren, die während ihrer Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen, greift der 924 Euro hohe Ausbildungsfreibetrag.
Krankheitskosten für das Kind wie Medikamente, Arztfahrten, Behandlungen oder Ähnliches können als außergewöhnliche Belastungen angegeben werden.
5. Steuererklärung für die vergangenen vier Jahre einreichen
Auch für Nachzügler eine gute Möglichkeit, noch fix die Steuererklärung abzugeben und bares Geld vom Staat zurückzuerhalten: Wer freiwillig die Steuererklärung abgibt, kann das bis zu vier Jahre rückwirkend machen – die Steuererklärung 2019 kannst du demnach noch bis zum 31.12.2023 einreichen und deine Erstattung vervielfachen. Laut dem Statistischen Bundesamt winken im Durchschnitt 1.095 Euro als Rückerstattung pro Steuererklärung.
Also, los geht’s!
Verwendete Quelle: Taxfix