Neuer Gesetzentwurf: So will die Bundesregierung Frauen vor Abtreibungsgegnern schützen

Die Bundesregierung will Frauen besser vor Abtreibungsgegner:innen schützen. Wie das Gesetz aussehen soll, verraten wir dir hier.

Schwangerschaftskonfliktgesetz© Pexels
Das Kabinett hat einen Entwurf für das Schwangerschaftskonfliktgesetz beschlossen.

Die Bundesregierung hat am 24. Januar einen Gesetzentwurf beschlossen, der Frauen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, vor der Belästigung von Abtreibungsgegnern beschützen soll. 

Eine Belästigung wegen eines Schwangerschaftsabbruchs soll verboten werden

Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des sogenannten Schwangerschaftskonfliktgesetztes wurde von Bundesfrauenministerin Lisa Paus vorgelegt. Diese sagt über den Entwurf:

Vor Beratungsstellen, Praxen und Kliniken müssen wir schwangere Frauen wirksam vor Belästigungen und unzumutbaren Einflussnahmen schützen. Hier hat Meinungsfreiheit ihre Grenzen - auch im Sinne des Schutzes des werdenden Lebens, der durch die ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung gewährleistet wird.

Wer Schwangere also vor einer Beratungsstelle oder Einrichtung belästigt, macht sich laut des geplanten Gesetzes strafbar. Als Strafe soll ein Bußgeld errichtet werden. Mit dem Gesetz sollen nicht nur Schwangere, sondern auch das Personal vor Ort vor der "Gehsteigbelästigung" geschützt werden.

Frauen sollen mit dem Schutz des neuen Gesetzes ungehindert eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen können und ungehindert Zugang zu Einrichtungen erhalten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die Regelung soll bundeseinheitlich in Kraft treten.

Wir finden: Das Gesetz sollte nur der Anfang sein

Dass Frauen besser ge- und beschützt werden sollen, ist großartig. Eine Abtreibung ist eine schwere und höchst emotionale Angelegenheit, die nicht noch zusätzlich durch ungefragte und meist unqualifizierte Meinungen und Anfeindungen von außen erschwert werden sollte. 

Dennoch sollten Frauen und Schwangere nicht nur direkt vor den Einrichtungen und Beratungsstellen geschützt sein, sondern in jedem Raum und an jedem Ort, den sie betreten. "Gehsteigbelästigung" hört ja nicht auf, nur weil man auf der anderen Straßenseite der Abtreibungsklinik steht. Frauen müssen sich in verschiedensten Umfeldern Kommentare und Belästigungen zu ihrem Körper anhören und wenn man uns fragt, sollte jede dieser Anfeindungen rechtliche Folgen haben. Dieser Gesetzesentwurf ist jedoch ein guter Anfang – sofern er möglichst bald in die Tat umgesetzt wird.

Der Weg eines Gesetzentwurfs

In Deutschland beginnt der Weg eines Gesetzentwurfs oft in den Ministerien oder bei den Fraktionen des Bundestages. Nachdem ein Entwurf ausgearbeitet wurde, muss er im Bundeskabinett beschlossen und daraufhin in den Bundestag eingebracht werden. 

Dort durchläuft er mehrere Lesungen und Ausschussberatungen, in denen über Details diskutiert und abgestimmt wird. Bei Zustimmung des Bundestages geht der Entwurf an den Bundesrat

Erhebt dieser keine Einwände oder stimmt zu, kann das nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetz nach Unterschrift durch den Bundeskanzler und den zuständigen Bundesminister oder die zuständige Bundesministerin (Gegenzeichnung) vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden, wodurch es rechtskräftig wird.

Verwendete Quellen: www.bmfsfj.de